Beschreibung
Der Stellplatz El Lagar für Wohnwagen, Wohnmobile und Fahrzeuge, die als Wohnmobil angepasst wurden, befindet sich am Nordwesthang der Insel, auf einer Höhe von ca. 1000 Metern.
Die Umgebung besteht aus einem Kiefernwald, in dem sich auch andere Pflanzenarten des typischen, immergrünen kanarischen Laubwalds (Monteverde) mischen, wie z.B. Gagelbäume, Baumheide oder Kanaren-Stechpalmen.
In dieser Gegend fallen Spuren auf, die aus der intensiven Nutzung, die dieses Gebiet in der Vergangenheit ertrug, stammen. Ein Beispiel dafür sind die Markierungen an den Stämmen der großen Kiefern, die von der Harzgewinnung zeugen.
Die Zufahrt erfolgt über einen unbefestigten Waldweg, der etwa 9 Kilometer lang ist.
Es gibt ausgeschilderte Routen, auf denen Sie Ihre Ausflüge mit dem Fahrrad, zu Pferd oder mit dem Kraftfahrzeug beginnen oder beenden können.
Direkt neben dem Campingplatz befindet sich der gleichnamige Freizeitbereich, dessen Einrichtungen während des Aufenthalts genutzt werden können.
Empfehlungen
- Genießen Sie die Flora und Fauna des Ortes, ohne sie zu beeinträchtigen, immer aus Neugierde, mit Abstand und Respekt.
- Befolgen Sie die Regeln und die Hinweisschilder damit das Zusammenleben mit Menschen und Tieren gewährleistet wird.
- Halten Sie die Umwelt sauber, werfen Sie Abfall und Zigarettenstummel nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Wandern Sie in kleinen Gruppen um die Lärmbelästigung und die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.
- Benutzen Sie das Wasser der Toiletten und der Brunnen verantwortungsvoll, es ist auf unserer Insel eine knappe und sehr wertvolle Ressource.
Reservierungsbedingungen
Dieses Reservierungsdokument hat den Wert einer Verwaltungsgenehmigung und wird gemäß folgender Vorschriften ausgestellt: Verordnung vom 31. August 1993 zur Regelung des Campings in geschützten Naturgebieten, öffentlichen und privaten Wäldern, Dienstleistungsverordnung für Freizeitbereiche und Campingplätze des Inselrats von Teneriffa sowie der Nutzungsregelung, die im Plan / in der Norm des jeweiligen geschützten Naturraums festgelegt ist.
Die Bestätigung dieser Buchung bedeutet die Annahme folgender Bedingungen sowie die Annahme der Bedingungen, die in der Gesetzgebung enthalten sind. Die Nichteinhaltung kann eine Straftat darstellen, die nach den Umweltvorschriften geahndet wird:
- Das Campen wird so stattfinden, wie es in diesem Dokument angegeben ist, in dem das Gebiet, die Art des Campens und die Daten der Personen aufgeführt werden.
- Diese Genehmigung ist in Papierform oder auf dem mobilen Gerät mitzuführen. Sie muss auf Verlangen des Aufsichtspersonals vorgezeigt werden und dessen Anweisungen müssen befolgt und eingehalten werden.
- Der Aufenthalt auf dem Campingplatz gilt ab 12:00 Uhr des Anreisedatums bis um 12:00 Uhr des Abreisedatums.
- Die Campingplätze verfügen nicht immer über eigene Einrichtungen; in diesem Fall können die Einrichtungen des angrenzenden Freizeitbereichs gemäß den geltenden Rechtsvorschriften genutzt werden.
- Kleine Klappmöbel sind erlaubt (Tische, Stühle, Sonnenschirme, kleine Schnellaufbauzelte zum Sonnenschutz für Kinder usw.). Andere Arten von Einrichtungen wie Hängematten, Sonnenliegen, Hüpfburgen, Partyzelte, Seilrutschen, Schaukeln usw. sind nicht erlaubt.
- Die Verwendung von tragbaren Grills ist verboten.
- Das Entzünden von Feuer ist auf Gasflaschen mit einem Gewicht von bis zu 3 kg beschränkt. Diese müssen auf einer ebenen Fläche aufgestellt werden, frei von Bewuchs und entfernt von sonstigen Gegenständen. Die Feuerstellen des Freizeitbereichs dürfen nur bei Tageslicht angezündet werden.
- Das Abstellen von Fahrzeugen darf die Einfahrt zu anderen Wegen nicht behindern.
- Auf dem als Parkplatz ausgewiesenen Bereichen ist das Übernachten verboten.
- In die Abflüsse der Wasserspender dürfen keine Substanzen oder Abfälle gegossen werden. Die Verwendung von Reinigungsmitteln ist verboten. Es ist nicht erlaubt Wasser zu speichern und Wasser außerhalb des Geländes zu transportieren.
- Innerhalb des Freizeitbereichs und des Campingplatzes sind Pferde, Kraftfahrzeuge und Fahrräder verboten.
- Haustiere müssen an der Leine und unter direkter Kontrolle der verantwortlichen Person gehalten werden.
- Es ist verboten, den Abfall außerhalb der Müllcontainer zu hinterlassen. Sollten die Container nicht vorhanden oder voll sein, muss der angefallene Abfall mitgenommen werden.
- Es ist verboten, Pflanzen- und Tierarten, deren Lebensräume oder Elemente von geologischem Interesse sind, zu zerstören, zu beschädigen oder zu sammeln.
WEITERE WICHTGE INFORMATIONEN
- Das Wasser der Wasserspender ist für den menschlichen Verbrauch nicht geeignet.
- Für die Toiletten können Öffnungs- und Schließzeiten gelten.