ePrivacy and GPDR Cookie Consent management by TermsFeed Privacy Policy and Consent Generator Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Inselrat von Teneriffa „Excelentísimo Cabildo Insular de Tenerife“ (im Folgenden ECIT) verpflichtet sich als öffentliche Verwaltung, seine Webseite Tenerife On gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Webseiten und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 zugänglich zu machen: Real Decreto 1112/2018, de 7 de septiembre, sobre accesibilidad de los sitios web y aplicaciones para dispositivos móviles del sector público, por el que se traspone la Directiva (UE) 2016/2102 del Parlamento Europeo y del Consejo, de 26 de octubre de 2016 .

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.tenerifeon.es und schließt eingebettete Inhalte anderer Domains aus.

Stand der Umsetzung

Diese Webseite ist in Übereinstimmung mit dem Königlichen Dekret 1112/2018 nur teilweise barrierefrei, da die folgenden Aspekte nicht erfüllt sind.

Nicht barrierefreier Inhalt

Die im folgenden aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018. Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht von der Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text. [Anforderung Nummer 9.1.3.1 der UNE-EN 301549:2019 für Informationen und Beziehungen].
    • Bei einigen Links könnte der spezifische Zweck möglicherweise nicht textlich definiert sein [Anforderung Nr. 9.2.4.4.4 der Norm UNE-EN 301549:2019 Zweck von Links].
    • Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis von Text oder Bildern möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2019 Mindestkontrast].
  2. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.
    • Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von dieser Körperschaft entwickelt wurden oder nicht unter unserer Kontrolle stehen, wie z. B. Dateien zur Büroautomatisierung.

Erstellung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung, die am 1. Juni 2023 durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 1. Juni 2022.

Anmerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie z.B.:

  • Meldung etwaiger Verstöße seitens dieser Webseite.
  • Übermitteln Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
  • Formulierung sonstiger Fragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Barrierefreiheit der Webseite über die folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sie können einbringen:

  • Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets RD 1112/2018.RD 1112/2018
  • Ein Antrag auf barrierefreie Informationen in Bezug au:
    • Inhalte, die vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgeschlossen sind, wie in Artikel 3, Absatz 4 festgelegt.
    • Inhalte, die von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und das Ersuchen klar angegeben werden, um zu bestätigen, dass es sich um einen angemessenen und rechtmäßigen Antrag handelt.

Per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie die anderen im Gesetz 39/ 2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen vorgesehenen Möglichkeiten.

Mitteilungen, Beschwerden und Anträge auf Zugang zu Informationen werden vom ECIT entgegengenommen und bearbeitet.

Antragsverfahren

Falls ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt worden sein sollte und die betroffene Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungenentspricht, so kann die betroffene Person eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Die Beschwerde kann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden, ebenso wie über die anderen Möglichkeiten, die im Gesetz 39/ 2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen festgelegt sind.Die Beschwerden werden von der ECIT-Datenschutzdelegation entgegengenommen und bearbeitet.