ePrivacy and GPDR Cookie Consent management by TermsFeed Privacy Policy and Consent Generator Freizeitbereich La Caldera

Freizeitbereich La Caldera

Freizeitbereich, Altos de La Orotava, La Orotava

Kapazität

825 Plätze

Kontakt

901501901 - 922239500

Öffnungszeiten

La estancia en áreas recreativas está limitada al horario comprendido entre la salida y puesta de sol.

Beschreibung

Der Freizeitbereich La Caldera liegt oberhalb des Tales von La Orotava, auf einer Höhe von über 1200 Metern, in dem der Nebel und niedrige Temperaturen häufig vorkommen.

Es handelt sich um ein Waldgebiet, in dem die Kanarische Kiefer zwar am häufigsten vorkommt, sich aber mit typischen Arten des immergrünen kanarischen Laubwalds (Monteverde) so wie mit Pinien, Strand-Kiefern und Aleppo-Kiefern mischt.

Der kahle Vulkan inmitten der Vegetation sticht besonders hervor. Nach Aussage der Einheimischen sind dort nie Bäume gewachsen, möglicherweise weil er oft unter Wasser steht.

Dieses Gebiet ist sehr beliebt, nicht nur wegen der guten Verkehrsanbindung über asphaltierte Straβen, sondern auch weil es an öffentliche Verkehrsmittel angeschlossen ist. Ausserdem ist es ein Ausgangspunkt oder Anschlusspunkt mehrerer ausgeschilderter Wander-, Rad- und Reitwege.

Im Anschluss an den Freizeitbereich befindet sich ein Campingplatz für Zelte und mobile Unterkünfte.

Empfehlungen

  • Genießen Sie die Flora und Fauna des Ortes, ohne sie zu beeinträchtigen, immer aus Neugierde, mit Abstand und Respekt.
  • Befolgen Sie die Regeln und die Hinweisschilder damit das Zusammenleben mit Menschen und Tieren gewährleistet wird.
  • Halten Sie die Umwelt sauber, werfen Sie Abfall und Zigarettenstummel nur in die dafür vorgesehenen Behälter. 
  • Wandern Sie in kleinen Gruppen um die Lärmbelästigung und die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.  
  • Benutzen Sie das Wasser der Toiletten und der Brunnen verantwortungsvoll, es ist auf unserer Insel eine knappe und sehr wertvolle Ressource.

Empfehlungen

Reservierungsbedingungen

Diese Genehmigung, die gemäß den Bestimmungen des Nutzungs- und Managementplans des Schutzgebietes, in dem sich das Erholungsgebiet befindet, sowie gemäß der Verordnung über die Bereitstellung von Erholungs- und Campingbereichen des Cabildo von Teneriffa erteilt wird, verpflichtet zur Einhaltung der geltenden Gesetze und insbesondere der folgenden Bedingungen. Zuwiderhandlungen oder Unterlassungen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, werden geahndet.

  1. Dieses Dokument muss entweder in Papierform oder auf einem mobilen Gerät mitgeführt und zusammen mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder einer ordnungsgemäß beglaubigten Kopie dem Kontroll- und Aufsichtspersonal vorgezeigt werden, dessen Anweisungen befolgt werden müssen. Die Weigerung, das Dokument vorzulegen, oder Abweichungen in den Angaben führen zur Annullierung der Genehmigung.
  2. Die Gültigkeit dieser Genehmigung ist auf das Erholungsgebiet, die Uhrzeit (zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang), mindestens 80 % der in der Anfrage angegebenen Gruppenmitglieder sowie auf den angegebenen Tag beschränkt (außer an nationalen, regionalen, insularen oder lokalen Feiertagen der Gemeinde, in der sich das Erholungsgebiet befindet).
  3. Die verantwortliche Person der Gruppe übernimmt die mit der Aktivität verbundenen Risiken.
  4. Die Verwendung von Generatoren sowie das Abspielen von verstärkten Tönen über Musikgeräte oder Lautsprecher ist nicht gestattet.
  5. Das Wegwerfen von Abfällen oder das Ausschütten von Flüssigkeiten jeglicher Art auf den Boden ist verboten. Müllsäcke müssen ordnungsgemäß verschlossen und in die vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Mit Streichhölzern und Zigaretten ist besondere Vorsicht geboten; sie müssen vollständig gelöscht und in die Behälter geworfen werden.
  6. Es ist verboten, Wildtiere zu töten, zu verletzen, zu stören oder zu belästigen sowie ihre Nester, Jungen oder Eier zu zerstören, zu beschädigen oder zu sammeln.
  7. Es ist verboten, Pflanzen auszureißen, zu schneiden oder zu beschädigen sowie geologische Elemente zu sammeln.
  8. Haustiere müssen jederzeit angeleint und unter der Kontrolle ihrer Halterin / ihres Halters bleiben.
  9. Die Einrichtungen und Möbel müssen ordnungsgemäß benutzt werden; alle Handlungen, die Schäden oder Brüche verursachen, sind verboten. Spielgeräte für Kinder dürfen nicht von Erwachsenen benutzt werden.
  10. Kleinere klappbare Möbel (Tische, Stühle, Sonnenschirme, kleine Schnellaufbauzelte zum Schutz von Kindern vor der Sonne usw.) sind erlaubt, solange sie den Durchgang nicht behindern. Andere, nicht zum Erholungsgebiet gehörende Ausstattungen wie Hängematten, Liegestühle, Hüpfburgen, Zelte, Seilrutschen, Schaukeln usw. dürfen nicht aufgestellt werden.
  11. Feuer darf nur in den vorgesehenen Grillstellen oder mit Gaskartuschen und ausschließlich zur Zubereitung von Speisen entzündet werden. Vom 1. Juni bis 30. September dürfen die Grillstellen nach 20:00 Uhr nicht benutzt werden.
  12. Brunnen dürfen nicht als Spülbecken genutzt werden, und es dürfen keine Substanzen oder Abfälle hineingeschüttet werden.
  13. Der Durchgang von Pferden sowie das Befahren des Tisch- und Grillbereichs mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ist verboten.
  14. Fahrzeuge müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Wenn das Parken nur auf dem Zufahrtsweg möglich ist, dürfen Fahrzeuge den Verkehr auf der Straße nicht behindern oder den Zugang zu anderen Wegen blockieren.
  15. Verhaltensweisen, die die Erholung und das Vergnügen anderer Nutzer stören, sind zu vermeiden.
  16. Wird die Aktivität nicht durchgeführt, muss die Reservierung storniert werden.

Diese Genehmigung kann ausgesetzt oder annulliert werden, wenn Umstände wie Brände oder Waldbrandgefahr, Unwetterwarnungen oder andere unvorhergesehene Ursachen eintreten. Vor Durchführung der Aktivität wird empfohlen, sich über die Website oder App Tenerife ON oder beim Bürgerservicezentrum des Cabildo von Teneriffa (922 239 500 / 901 501 901) zu informieren.

Im Notfall rufen Sie die 112 an.

Permits

  • Gruppenaufenthalte in Erholungsgebieten unterliegen einer Reservierungspflicht für öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Vereine, Gemeinden, Clubs usw.) oder private Einrichtungen, mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Um die Reservierung vorzunehmen, müssen Sie sich als Einrichtung oder als Unternehmen für aktiven Tourismus registrieren und den Vorgang im Abschnitt „Genehmigungen und Verfügbarkeit“ weiter unten auf dieser Seite abschließen. Dieser Abschnitt wird nur angezeigt, wenn Sie als Einrichtung oder Unternehmen validiert sind.
  • Freier Zugang ohne Reservierung für alle anderen Besucher.
  • E-Mail für Anfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Weitere Information

Dienstleistungen

  • Tische und Bänke.
  • 2 barrierefreie Tische.
  • Feuerstellen.
  • 2 barrierefreie Feuerstellen.
  • Barrierefreie Toiletten nur während der Anwesenheit des Aufsichtspersonals geöffnet.
  • Zugängliche Wasserquelle, NICHT für den menschlichen Verzehr geeignet.
  • Abfallbehälter.
  • Kinderbereich.
  • Angrenzender Campingplatz.
  • Parkplatz.
Symbol des Weges

Lage der Einrichtung

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