ePrivacy and GPDR Cookie Consent management by TermsFeed Privacy Policy and Consent Generator Schluchtenwandern

🌱 Der Inselrat von Teneriffa erteilt eine allgemeine Genehmigung für das Schluchtenwandern in bestimmten Schluchten innerhalb der Naturschutzgebiete der Insel.

 

📜 Mit dieser Maßnahme, die im Einklang mit dem Dekret 111/2002 steht, wird die Verwaltung dieser Gebiete den Inselräten übertragen und es wird versucht, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, um den Zugang zu dieser Aktivität einfacher und verantwortungsvoller zu gestalten.

 

🌳 Im Rahmen dieser Genehmigung können juristische Personen, Aktiv-Tourismusunternehmen und Privatpersonen das Schluchtenwandern durchführen, wobei eine Reihe von Bedingungen einzuhalten sind, wie z. B. Achtung und Erhaltung der Umwelt, Vermeidung von Lärm, Vermeidung von Müllablagerungen oder Vermeidung von Handlungen, die die Umgebung verändern.

 

Bei Gruppen darf die Grenze von 20 Teilnehmern nicht überschritten werden. Obwohl es nicht mehr zwingend erforderlich ist, dass alle Teilnehmer einen Bergsteigerausweis besitzen, muss der Veranstalter oder Bergführer sein Nachweisdokument mit sich führen und das schriftliche Einverständnis aller Teilnehmer eingeholt haben.

 

🔗 Diese Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig, und kann gegebenenfalls überprüft oder verlängert werden. Sie ist im Amtsblatt der Provinz veröffentlicht. Sie können sie hier einsehen.