ePrivacy and GPDR Cookie Consent management by TermsFeed Privacy Policy and Consent Generator Verkehrszeichen auf den für Kraftfahrzeuge zugelassenen Pisten
Verkehrszeichen auf den für Kraftfahrzeuge zugelassenen Pisten

Der Code für diese Strecken besteht aus den Initialen VM ("Vehículos a Motor“- Kraftfahrzeuge), gefolgt von der Streckennummer (VM 1, VM 2, etc.). 
Erkundigen Sie sich vor Beginn Ihres Ausflugs, welche Fahrzeuge auf diesem Routennetz zugelassen sind oder ob Sie eine vorherige Genehmigung beantragen müssen.

 

Beschilderungsarten

Innerhalb des für Kraftfahrzeuge zugelassenen Routennetzes finden Sie Ausschilderungen auf 3 verschiedene Arten: 

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Richtungsweisende Beschilderung 

Weiße Schilder mit einem blauen seitlichen Quadrat und den Symbolen eines Motorrads, sowie eines 4×4-Fahrzeugs am Anfang jeder Strecke und an den Kreuzungen von Forstpisten.

Auf diesen erhalten Sie folgende Informationen:

  • Den Code und die Streckennummer.
  • Die Richtung der Strecke.
  • Die Entfernung von dem Standort, an dem sich das Signal befindet, zu verschiedenen Fahrtzielen auf der Route. 
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Pfosten

Mittelgroße Pfosten mit einem blauen Streifen, die etwa 25 Meter von allen Kreuzungen mit anderen Pisten oder Wegen entfernt stehen, die für Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Pferde oder Wanderer bestimmt sind.

Wir empfehlen Ihnen, bei diesen Markierungen besondere Vorsicht walten zu lassen, um Zusammenstöße und Unfälle zu vermeiden.

Warnschilder

Schilder in der Nähe von Kreuzungen warnen Sie vor der Art der Verkehrsteilnehmer, denen Sie an der Kreuzung begegnen können (Wanderer, Radfahrer, Pferde, Kraftfahrzeuge oder jeder einzelne von ihnen), damit Sie besondere Vorsicht walten lassen.

 

 

  • 1. Vorsicht! Vor Ihnen liegt eine Kreuzung mit einem Wanderweg. Es könnten Wanderer auf der Piste unterwegs sein.
  • 2. Vorsicht! Vor Ihnen liegt eine Kreuzung mit einer Route für Radfahrer. Es könnten Radfahrer auf der Piste unterwegs sein.
  • 3. Vorsicht! Vor Ihnen liegt eine Kreuzung mit einem Reitweg. Es könnten Pferde auf der Piste sein.
  • 4. Vorsicht! Vor Ihnen liegt eine Kreuzung mit einer anderen für Kraftfahrzeuge zugelassenen Piste. Es könnten Motorräder und Jeeps auf der Piste sein.
  • 5. Allgemeine Vorsicht! Sie nähern sich einem Picknickplatz oder befinden sich auf einer Teilstrecke, auf der Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Pferde zugelassen sind.

Verkehrsregeln auf gemeinsam genutzten Streckenabschnitten

Innerhalb dieses Pistennetzes gibt es Strecken oder Streckenabschnitte, die mit dem Netz der Rad- und Reitwege geteilt werden, sodass Sie besondere Vorsicht walten lassen müssen.

Außerhalb dieser gemeinsam genutzten Streckenabschnitte können Sie auch auf zugelassene Forstfahrzeuge und -angestellte treffen, die zu Fuß Waldpflegearbeiten durchführen, sowie auf Läufer und Wanderer, die alle Wege in den Naturschutzgebieten Teneriffas benutzen dürfen.

Um die gemeinsame Nutzung dieser Strecken sicherer zu regeln, wurde die folgende Vorrechtsregelung festgelegt, die den Verkehrsteilnehmern mit den geringsten Auswirkungen auf die Natur Vorrecht verleiht, d. h:

 

1. Wanderer und andere Sportarten zu Fuß. 
2. Reiter.
3. Radfahrer.
4. Kraftfahrzeuge.

 

Beispiele für die gemeinsame Nutzung

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Streckenabschnitte, die von Fahrrädern, Pferden und Kraftfahrzeugen gemeinsam genutzt werden 

Auf solchenWegen warnen die Schilder sowohl vor zirkulierenden Kraftfahrzeugen (blaue Ausschilderungen), als auch vor Fahrrädern und Pferden (orangefarbene Ausschilderungen).

Die Vorrechtsregelung ist:

1. Pferde.
2. Fahrräder.
3. Kraftfahrzeuge.

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Kreuzung von Kraftfahrzeugpiste mit Rad- und Reitweg

Wie Sie auf der Zeichnung sehen können, warnt die Beschilderung sowohl Radfahrer und Reiter als auch Kraftfahrzeuge vor dem Nahen einer gemeinsam genutzten Kreuzung

Die Vorrechtsregelung ist in diesem Fall:

  1. Pferde und Fahrräder.
  2. Kraftfahrzeuge.